Privatunterricht mit einem Skilehrer in Bad Hofgastein

Wie wäre es mit einem privaten Skilehrer in Bad Hofgastein, der sich nur um Sie, Ihre Familie oder Freunde kümmert?

Mit Ihrem Ski- oder Snowboardlehrer erlernen Sie Stil und Technik mit einfachen Methoden. Schon bald werden Sie über ausreichendes Know-how verfügen, über die Pisten gleiten und die traumhafte alpine Landschaft im Gasteinertal genießen.
Kurse.

Es ist nie zu spät, das Skifahren oder Snowboarden zu erlernen!

Der private Ski- oder Snowboard-Unterricht der Skischule Bad Hofgastein ist mit Sicherheit die intensivste und effizienteste Art, große Fortschritte in Stil und Technik zu machen. Ob Anfänger oder Routinier, ob auf der Piste oder im Tiefschnee – der private Schneesportlehrer der Skischule Bad Hofgastein wird sich ganz auf Ihr Können und Ihre Bedürfnisse einstellen.

Genießen Sie im Privatunterricht die maximale individuelle Betreuung. Nach der Analyse Ihres Fahrkönnens wird sofort mit dem persönlichen Ski- und Snowboard-Coaching begonnen – egal ob Skifahren lernen in Gastein oder Trainings für Fortgeschrittene. Unter der Aufsicht Ihres persönlichen Ski- oder Snowboardlehrers wird das Erlernte sofort umgesetzt. Das oberste Ziel: eine unmittelbare Optimierung Ihres Fahrstils.
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Kurszeiten

Einzel-Privatunterricht oder Gruppen-Event

Selbstverständlich können Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen einen Skilehrer in Bad Hofgastein für den Einzelunterricht buchen. Planen Sie Ihr Skivergnügen in Begleitung eines Skitrainers mit der ganzen Familie, einen lustigen Skitag mit Ihren Mitarbeitern oder Kunden oder ein Incentive – bei einem Privatskikurs in Bad Hofgastein sind Ihren Vorstellungen keine Grenzen gesetzt!

Preise.
TagePreise
2 Stundenab € 164shop
3 Stundenab € 253shop
4 Stundenab € 342shop
Privatunterricht
INFO: Liftkarten sind im Kurspreis nicht inkludiert! Die aktuellen Liftkartenpreise finden Sie auf www.skigastein.com.
Alle Preise verstehen sich inklusive 20% USt. Kredit- und Bankomatkarten werden akzeptiert. Für Unfälle wird nicht gehaftet.
Eine Rückvergütung bereits bezahlter Kurstage kann nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.